Medizinischer Mundschutz: Gemäß der
Verordnung des Sozialministeriums für Praxen, werden wir mit Mundschutz für Patient und FFP2 Masken für unsere Mitarbeiter arbeiten. Um ein möglichst hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten bitten wir Sie ihren
privaten Mundschutz abzulegen und den von uns zur Verfügung gestellten
medizinischen Mundschutz anzulegen. In einigen Fällen werden wir Ihnen auch eine FFP2 Maske zu Verfügung stellen.